Schulabmeldungen, ein Dorn im Auge des Bildungsministeriums?

Titelbild: (c) pexel

Kommentar von Daniel Hytönen-Zoidl

Sowohl der Zorn gegenüber der amtierenden Regierung und deren Corona-Maßnahmen als auch die Angst vor einer Ansteckung an Schulen wuchsen während der Covid-19 Pandemie kontinuierlich. Die Umstände veranlassten viele Eltern dazu, ihre Kinder dem regulären Unterricht an Schulen zu entziehen und die Zügel selbst in die Hand zu nehmen, sprich, auf häuslichen Unterricht umzusatteln. Das kann nicht unbeantwortet bleiben!

Als Argumentationsgrundlage dient der am 24.09.2021 in der „Kleinen Zeitung“ erschienene Zeitungsbericht „Neue Regeln für Schulabmeldungen erlassen“. In diesem wird der Erlass des Bildungsministeriums vom selben Tag erläutert und auf die Problematiken und Risiken von Heimunterricht hingewiesen. Es werden mögliche Problemlösungen und Hilfestellungen für Schüler und Eltern durch strengere Regeln zur Regulierung des häuslichen Unterrichts erwähnt. Die Maßnahmen des Bildungsministeriums zielen nicht unbedingt darauf ab, den häuslichen Unterricht zu erschweren, oder gar Schritt für Schritt abzuschaffen, eher sollen sie eine Aufrechterhaltung des hohen Bildungsniveaus für jene Kinder und Jugendliche, welche dem regulären Unterricht in Zukunft fernbleiben, garantieren.

Ein Reflexionsgespräch für Eltern und Schüler/innen, um den Lernfortschritt zu besprechen und mit dem einer regulären Schule zu vergleichen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, garantiert aber nicht, dass das vermittelte Wissen auch bei dem/der Schüler/in angekommen ist. Sofern während des Gesprächs Wissen nicht direkt abgefragt wird, ist es einem Lehrer fast unmöglich zu beurteilen, ob das Kind auch wirklich auf dem richtigen Bildungsniveau ist. Lehrer/innen sind es schließlich gewohnt, anhand von Fakten zu urteilen. Eine verpflichtende Prüfungsschule hingegen ermöglicht es den aktuellen Lernfortschritt zu überprüfen und zu beurteilen sowie sofort zu handeln, sollten Defizite erkennbar sein. Die Jugendhilfe einzuschalten, sollten Eltern keine Reaktion auf die Einladung zum bereits erwähnten Reflexionsgespräch zeigen, sorgt für Ordnung und weckt zumindest den Anschein bei den Eltern, dass die Bildungsdirektion laufend Interesse am Lernfortschritt der Schüler/innen hat.

Jährlich stattfindende Externistenprüfungen mit laufenden Leistungsfeststellungen zu vergleichen oder gar zu glauben, sie durch solche ersetzen zu können, ist jedoch etwas sehr optimistisch. Auch wenn Externistenprüfungen ein sinnvolles Mittel gegen die vollständige Verwahrlosung von zuhause unterrichteten Schüler/innen ist, finden diese vor allem viel zu selten statt. Nachhaltig und aufbauend Wissen abzuprüfen ist also sehr schwierig. An Schulen werden in regelmäßigen Abständen kleine Kapitel des Lehrstoffes abgefragt, meist sogar doppelt, in sogenannten Mitarbeitsüberprüfungen und Schularbeiten. Was also bereits bei der Mitarbeitsüberprüfung Thema war, wird manchmal erneut bei der Schularbeit abgefragt. Entweder direkt oder indirekt in anderen Beispielen. Eine Externistenprüfung hingegen muss alle Fächer umfassen und den Stoff eines ganzen Jahres beinhalten. Dass das auf einen Schlag nicht möglich ist, liegt auf der Hand. Rechnet man die Zeit aller an der Schule durchgeführten Leistungsüberprüfungen zusammen, so säße der Prüfling über 30 Stunden, um in vergleichbarer Qualität und in selbem Ausmaß geprüft zu werden. Im besten Fall deckt eine Externistenprüfung also alle Grundlagen jedes Faches ab.

Auch sollte darüber beraten werden, in welchen Fällen Schülerinnen und Schüler keinesfalls zuhause unterrichtet werden dürfen. Das wäre zum Beispiel bei vollzeitbeschäftigten Eltern, alleinerziehenden Elternteilen mit mehr als zwei Kindern oder Eltern mit psychischen Problemen angemessen. Auch sollte der Bildungsgrad der Eltern nicht unberücksichtigt bleiben. Es ist jedem bewusst, dass aus der Schulzeit, die bereits einige Jahre zurückliegt, oftmals nur sehr wenig bis gar nichts über gewisse Themenbereiche oder Fächer hängengeblieben ist. Bei den Wenigsten ist noch so viel Wissen vorhanden, dass sie es jemandem beibringen könnte. Eltern einer Art „Eignungstest“ zu unterziehen, wäre in dem Fall anzuraten. Sollten Eltern bei diesen Tests katastrophal schlecht abschneiden, ist ihnen das Unterrichten nicht zuzumuten. Auch wenn Eltern für diesen Test lernen und gut abschneiden, ist das keine Garantie dafür, dass sie ihr Wissen an Kinder weitergeben können. Schließlich ersetzt eine Leistungsüberprüfung für Eltern keine pädagogische Ausbildung, wie zum Beispiel ein Lehramtstudium. Zudem sollte man bedenken, dass Lehrerinnen und Lehrer, trotz ihrer Ausbildung, meistens nur zwei Fächer unterrichten.

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